
Betreuer werden

​
Sie sind bereits PersonenbetreuerIn oder Personenbetreuer und verfügen über ein laufendes Gewerbe? Oder haben Sie vor
zukünftig als Betreuerin oder Betreuer tätig zu werden? Wir assistieren Ihnen sehr gerne bei Ihrem Einstieg in die Selbstständigkeit!
Nachfolgend erlauben wir uns Ihnen einige Basisinformationen bezüglich Ihrer zukünftigen Tätigkeit
bereitzustellen. Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen bitte unter nachfolgenden Möglichkeiten oder nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular
​
*** EMAIL : OFFICE@SOZIALSERVICE.WIEN ***
​
TELEFON: +43 (0)699 11 31 35 51
​
Um die Gewerbeordnung für Personenbetreuung zu verstehen, sind folgende Punkte wichtig:
​
Für die selbstständige Tätigkeit im Bereich der Personenbetreuung ist eine Gewerbeberechtigung erforderlich, die gemäß §§ 159 ff GewO 1994 erteilt wird. Der Betreuungsvertrag dokumentiert die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten und ist gemäß Paragraph 159 GewO 1994 notwendig. Gewerbetreibende in der Personenbetreuung sind berechtigt, betreuungsbedürftige Personen zu unterstützen, was verschiedene Tätigkeiten umfasst.
​​
Für die Gründung eines Gewerbes gelten folgende Voraussetzungen: ​
​
1. Das Vorlegen eines Strafregisterauszugs des Heimatlandes in beglaubigter deutscher Übersetzung
2. Ein Personalausweis oder Reisepass
3. Gültiges Aufenthaltsrecht in Österreich im Rahmen der EU Freizügigkeit
4. Nachweis einer einschlägigen Ausbildung oder sechs Monate einschlägige Arbeitserfahrung in Österreich
5. Ein aufrechter Meldenachweis in Österreich
​
Hier finden Sie einige relevante Dokumente
(erkunden Sie gerne auch unseren Downloadbereich für weitere Dokumente)
​


