
Frequently Asked Questions
J&O Sozialservice GmbH - Immer in sicheren Händen
Was ist 24-Stunden- Betreuung?
Wenn Sie zu Hause leben und viele Stunden am Tag und in der Nacht Unterstützung benötigen und die stundenweise Betreuung durch mobile Pflege- und Betreuungsdienste nicht mehr ausreicht, dann kann Ihnen eine 24-Stunden-Betreuung helfen. Sie kann entweder für einen kürzeren Zeitraum, zum Beispiel zwei Wochen nach einem Spitalsaufenthalt, oder für einige Jahre in Anspruch genommen werden. 24-Stunden-Betreuerinnen und -Betreuer helfen beim Essen und Trinken, bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen und Niederlegen. Sie leisten Ihnen Gesellschaft, machen mit Ihnen Spaziergänge und begleiten Sie bei Erledigungen und Arztterminen.
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Der Weg zur 24-Stunden-Betreuung
Ablauf der ersten Schritte
Wenn Sie zu Hause leben und viele Stunden am Tag und in der Nacht Unterstützung benötigen und die stundenweise Betreuung durch mobile Pflege- und Betreuungsdienste nicht mehr ausreicht, dann kann Ihnen eine 24-Stunden-Betreuung helfen. Sie kann entweder für einen kürzeren Zeitraum, zum Beispiel zwei Wochen nach einem Spitalsaufenthalt, oder für einige Jahre in Anspruch genommen werden. 24-Stunden-Betreuerinnen und -Betreuer helfen beim Essen und Trinken, bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen und Niederlegen. Sie leisten Ihnen Gesellschaft, machen mit Ihnen Spaziergänge und begleiten Sie bei Erledigungen und Arztterminen.
Unser 24-Stunden-Betreuungsangebot:

Informationen zum Pflegegeld
Sie haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung für mindestens sechs Monate ein ständiger Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden monatlich gegeben ist und Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Inland liegt.
Sofern Sie in Österreich krankenversichert sind, können Sie auch Pflegegeld beziehen, wenn sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz befindet.
Es gibt sieben Pflegegeldstufen. Die Einstufung erfolgt nach dem Ausmaß des monatlichen Pflegebedarfs. Für bestimmte Personengruppen sind Mindesteinstufungen vorgesehen.



Die 24-Stunden-Betreuungs Förderungen
des Sozialministeriumsservice
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Das Sozialministerium hat ein Förderungsmodell entwickelt, mit dem Leistungen an pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gewährt werden. Eine Zuwendung ist ab Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz möglich.
Die Förderung bei der Beschäftigung von zwei selbstständig tätigen Betreuungspersonen beträgt maximal 800 Euro pro Monat. Bei der Beschäftigung von zwei unselbstständig tätigen Betreuungspersonen beträgt der Zuschuss maximal 1.600 Euro pro Monat. Die Betreuung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes.
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Anspruchsvoraussetzungen für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung
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Für eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Bedarf einer bis zu 24-Stunden-Betreuung
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Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 3
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Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses zur pflegebedürftigen Person, zu einem Angehörigen oder zu einem gemeinnützigen Anbieter
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Die Betreuungspersonen müssen entweder eine theoretische Ausbildung nachweisen, die im Wesentlichen derjenigen Heimhilfe entspricht, oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt haben. Alternativ dazu muss eine fachspezifische Ermächtigung (Delegation) der Betreuungsperson zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen
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Einkommensgrenze für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung
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Bei der Ansuchenstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 Euro netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen unberücksichtigt bleiben. Bei schwankendem Einkommen gilt ein Zwölftel des innerhalb eines Kalenderjahres erzielten Einkommens als monatliches Einkommen. Für unterhaltsberechtigte Angehörige erhöht sich die Einkommensgrenze um 400 Euro bzw. um 600 Euro für unterhaltsberechtigte Angehörige mit Behinderung. Die Förderung wird unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person gewährt.
Die Broschüren "Finanzielles" und "Rehabilitation" der Schriftenreihe EIN:BLICK des Sozialministeriums stehen im Broschürenservice zum Download bereit.
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Zum Sozialministeriumsservice:
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Das ÖQZ-Zertifikat
ÖSTERREICHISCHES QUALITÄTSZERTIFIKAT FÜR VERMITTLUNGSAGENTUREN IN DER 24-STUNDEN-BETREUUNG
Sie haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung für mindestens sechs Monate ein ständiger Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden monatlich gegeben ist und Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Inland liegt.
Sofern Sie in Österreich krankenversichert sind, können Sie auch Pflegegeld beziehen, wenn sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz befindet.
Es gibt sieben Pflegegeldstufen. Die Einstufung erfolgt nach dem Ausmaß des monatlichen Pflegebedarfs. Für bestimmte Personengruppen sind Mindesteinstufungen vorgesehen.
Folgenden Nutzen können sich Kundinnen und Kunden erwarten:
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Transparenz in den Verträgen und Leistungen ist gewährleistet.
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Klare Rahmenbedingungen für die Personenbetreuerinnen und –betreuer sind definiert.
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Qualitätssicherung durch Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen ab Beginn der Betreuung sowie mindestens einmal im Quartal. Damit ist sichergestellt, dass die über die Betreuung hinausgehenden pflegerischen Aufgaben und Erfordernisse gesetzeskonform durch Pflegefachkräfte begutachtet und umgesetzt werden.
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Ein umfangreicher Notfallplan liegt vor, damit alle Beteiligten rasch reagieren können.
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Die Vermittlungsagentur kümmert sich bei auftretenden Differenzen zwischen der betreuten Person und den Betreuungspersonen um eine rasche und nachhaltige Lösung.
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Bei Ausfall der Personenbetreuerin wird ein Ersatz binnen 3 Tagen gestellt.