Pflege und Betreuung zu Hause 

 

24H Betreuung

Der Begriff wurde durch die Legalisierung im Jahr 2007 geprägt und steht für eine Betreuung einer pflegebedürftigen Person in den eigenen vier Wänden, welche durch Personenbetreuer (PB) ausgeübt wird. Diese Betreuung kann durch selbständige und unselbständige Personenbetreuer unterschieden werden.

Die J&O Sozialservice GmbH vermittelt selbstständige Betreuungskräfte aus dem Ausland. Diese haben relevante Ausbildung für die Personenbetreuung und ein gültiges Gewerbe. Die Versicherungsbeträge werden von den Betreuungskräften selbst bezahlt.

In unseren weiteren Ausführungen nehmen wir ausschließlich Bezug auf selbständige Personenbetreuer welche ein gültiges Gewerbe haben und bei der SVS versichert sind. Sie werden von uns auf Deutschkenntnisse und das Gewerbe auf Richtigkeit geprüft. 

Unsere Organisation klärt die Betreuungskräfte über deren Ausübungstätigkeiten, Standesregeln, schult sie im Umgang mit der Dokumentation ein, erklärt die Betreuungsverträge – auch in der Muttersprache und begleitet sie schließlich zur pflegebedürftigen Person. Vor Ort überzeugt sich eine diplomierte Pflegefachkraft, dass die Betreuungskraft die Tätigkeiten ausüben kann und bestätigt dies.

Während des gesamten Betreuungsprozesses werden von uns die Pflegebedürftigen, deren Familie sowie die Betreuungskräfte begleitet. 

Es findet mindestens 1x im Quartal eine Qualitätsmanagement Visite statt.

Der Begriff Betreuung wurde ebenfalls im Jahr 2007 durch die rechtliche Regelung definiert.

Eine Betreuung setzt sich aus 3 Tätigkeitsbereichen zusammen: Haushaltsnahe Tätigkeiten, Tätigkeiten zur Lebensführung für die betreuungs-/pflegebedürftige Person sowie Pflegetätigkeiten (Teile der Grundpflege nach SGB XI). (gem. Hausbetreuungsgesetz)

Konkret handelt es sich um folgende Leistungen (gem. §159 GewO Personenbetreuung) :

Haushaltnahe Tätigkeiten – insbesondere Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, Einkäufe, Durchführung von Hausarbeiten, Besorgungen und Botengänge, Sorgen für gesundes Raumklima (Lüften),  Versorgung von Pflanzen, Betreuung von Haustieren, Waschen, Bügeln etc.

Unterstützende Tätigkeiten bei der Lebensführung- insbesondere erforderliche und vorsorgliche Anwesenheit, Gestaltung des Tagesablaufs, Gesellschaft leisten, Konversation, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen, Begleitung bei diversen Aktivitäten

Pflegetätigkeiten- insbesondere Toilettengang, Nahrungsaufnahme, Körperpflege
Der Tätigkeitsbereich wurde mittlerweile erweitert. Beim Vorliegen einer entsprechenden Anordnung einer Dipl. Krankenschwester oder eines Arztes, können pflegerische oder medizinische  Indikationen an den Personenbetreuer übertragen werden.

Zu den medizinischen Indikationen zählen:
Verabreichung von Arzneimitteln, Anlegen von Bandagen und Verbänden (das Anziehen von Anti-Thrombose-Strümpfen zählt ebenfalls dazu), Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln, Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen, einfache Wärme-und Lichtanwendungen

In der Betreuung geht es uns darum, dass vorhandene Fähigkeiten der pflegebedürftigen Klienten erhalten bleiben oder sich verbessern.
Wir vermitteln sowohl selbständige Personenbetreuer als auch Betreuer, welche von Ihnen angestellt werden können.

Bei Interesse, wenden Sie sich an uns, wir können Ihnen sicher weiterhelfen ! 


 


 


 

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